Donnerstag, 15. Mai 2014

Neuigkeiten zur Muffe aus Post vom 23.3.14

Hallo liebe Leser,

ich hatte ja versprochen mich zu melden, wenn es es Neuigkeiten bezüglich der, nach unserer (WEG) Meinung, nicht fachgerecht verlegten Muffe gibt.
Auf unser Schreiben tat sich erstmal nichts, bis wir alle dann einen, gefühlt, hundert seitigen Brief von unserem Bauleiter bekamen, indem die technischen Daten zur Ausführung des Bauvorhabens beschrieben wurden und in einem Halbsatz erwähnt wurde, dass die Mängelbeseitigung damit abgeschlossen wäre.
Wir blieben hartneckig und es wurde ein weiteres Schreiben aufgesetzt, welches wieder per Einschreiben an die Fa. Werner ging. Mit einer Email wurde uns geantwortet, in der wie üblich versucht wurde die Problematiken herunter zu spielen.
Im folgenden wird es sich hier nur um das Thema der falsch eingesetzten Muffe handeln, da dies den essentiellsten Bestandteil unserer Forderungen darstellt:

Die Muffe ist, wie im vorherigen Post zu sehen, im Erdreich versenkt und mit einem abnormen und nicht fachgerechten Winkel eingegraben worden. WW bestritt dies zunächst und verwies im "hundert Seiten Schreiben" auf korrekte Druckprüfungen mit der Norm entsprechenden Werten, welche von der Fa. Seidel durchgeführt wurden. Desweiteren wurde eine Email des Vertriebs-Ingenieurs der Fa. Rehau (stellen die Muffen und Rohre her) beigefügt, in der dieser den Winkel von 25 Grad nicht als kritisch beurteilt. Wir, die WEG, hatten jedoch von eben dieser Firma ein Gutachten, der technischen Abteilung, die besagt, dass für die Muffe mit Rohrstück nur eine zulässige Toleranz von nur 10 Grad gegeben ist.

Dies war Bestandteil einer erneuten Email an WW. Der Ton von WW verschärfte sich drastich und wurde bisweilen sogar unverschämt bis unsachlich, was der Situation beider Seiten nicht weiterhilft.

Status heute 15.5.14: WW hat sich bereit erklärt, die Muffe auszutauschen, schreibt aber in der Email, dass sie lediglich die Materialkosten übernehmen (der Muffen es sind jetzt 2! und eines Rohrstücks). Dies bedarf weiterer Klärung, da die Erdarbeiten ebenso Gegenstand der Instandsetzung und Mängelbeseitigung sind.

Außerdem haben bereits alle Bauherren mit der Anlage der Gärten begonnen. Die Nachbarn auf deren Grundstück die Muffe verlegt ist, hielten sich mit der Anlage ihres Gartens zurück. Hier wäre zu klären, ob sie einen Rechtsanspruch gegenüber der Fa. Werner geltend machen können, um, genau wie in einem Mietverhältnis, die Nicht-Nutzbarkeit Ihres Gartens in einem Betrag X erstattet zu bekommen.

Wir werden sehen, was weiter passiert - ihr bleibt hoffentlich treu und neugierig.
Bis bald.

3 Kommentare:

  1. Hallo,
    interessiert habe ich Deinen (ich hoffe, ich darf "Du" schreiben?) Blog gelesen.
    Wir stehen kurz vor dem Baubeginn mit Werner Wohnbau.
    Mich interessiert natürlich auch, wie der Bauträger bei Problemen reagiert und ob im endeffekt der Kunde zufrieden gestellt wird. Gibt es Neuigkeiten?

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  2. Hallo liebe Internetgemeinde,

    Erstmal ein riesen Kompliment an Euch für euren super Blog.
    Seit einigen Wochen warte ich täglich auf neue, weitere interessante Beiträge von euch. Es ist schön zu sehen wie sich Menschen die sich nicht kennen miteinander verbinden!

    Auch ich habe mich entschlossen mit Werner Wohnbau zu bauen. Gebaut wird in
    Bickenbach an der Bergstraße "Hartenauer Feld". Nach langem überlegen habe ich
    mich entschlossen auch einen Blog zu erstellen und hoffe natürlich auf ähnlichen Erfolg.

    Link: http://wernerwohnbaubickenbach.blogspot.de/

    Über Ratschläge, Meinungen (positiv wie negativ) sowie das kennenlernen meiner künftigen Nachbarn würde ich mich freuen.

    Liebe Grüße

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